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Der Wasserrettungsdienst (WRD)

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch spezielle Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen, zu erwähnen.

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören z. B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen im Binnenland bzw. die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste (ZWRD-K). Welche Wasserflächen bewacht werden, hängt demnach davon ab, ob dies in Selbstverantwortung oder in privatem bzw. öffentlichem Auftrag geschieht.

Wasserretter

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Best. Nr. 15401353) muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen und darf auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Sanitätsausbildung A
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG

Praktische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung
  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung
  • Knoten
  • run - swim - run

Dokumente

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